... bei einer Trauung

Im Folgenden haben wir einige grundsätzliche Informationen zusammengestellt, die für Sie hilfreich sein können.

Grundsätzliches zur Trauung
Die Trauung ist ein Gemeindegottesdienst, der eine vor dem Standesamt vollzogene Eheschließung voraussetzt. Im Gottesdienst zur kirchlichen Trauung bitten wir für das Paar um den Segen Gottes und hören auf seine Botschaft. Das Brautpaar bestätigt vor Gott und der Gemeinde ihr „Ja“, das es zueinander spricht. Dabei bittet es Gott darum, dass dieses "Ja" ein ganzes gemeinsames Leben lang halten wird.

Wir wollen uns kirchlich trauen lassen. Bei wem müssen wir uns melden?
Sprechen Sie Pastor Sprick an. Bei ihm erhalten Sie die wichtigsten Informationen und können einen Termin für Ihre Trauung vereinbaren. Es empfiehlt sich, das sehr rechtzeitig zu tun, damit der von Ihnen gewünschte Termin ermöglicht werden kann. Das Traugespräch wird in der Regel einige Wochen vor dem Gottesdienst geführt. Dort sprechen Sie u.a. über die Gestaltung des Gottesdienstes (Musik, Beteiligung von Familie oder Freunden usw.).

Dürfen wir uns trauen lassen, wenn einer von uns beiden keiner Kirchengemeinde angehört?
Ja, allerdings muss einer von beiden einer Kirchengemeinde angehören.

Dürfen wir uns kirchlich trauen lassen, wenn einer von uns beiden bereits einmal verheiratet gewesen ist?
Ja. Nach evangelischem Verständnis ist die Trauung keine Handlung, die grundsätzlich nur einmal vollzogen werden darf, sondern ein Gottesdienst, der anlässlich Ihrer Eheschließung gefeiert wird.

Gibt es eine ökumenische Trauung?
Ja und Nein. Eine Trauung in einer evangelischen Gemeinde ist evangelisch, eine Trauung in einer katholischen Gemeinde katholisch. Es ist aber in fast allen Gemeinden üblich, dass die Pfarrer beider Konfessionen zusammen den Gottesdienst gestalten. Häufig leitet der „Gastgeber“ den Gottesdienst und der „Gast“ übernimmt die Predigt. Falls Sie katholisch sind, müssen Sie eine Erlaubnis bei Ihrer Kirchengemeinde für die Trauung in einer evangelischen Kirche einholen.

Wie sieht es mit der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare aus?
Die Gesamtsynode hat im Herbst 2017 einstimmig einer liturgischen Ordnung für „Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung“ zugestimmt. Diese neue Ordnung gilt gleichermaßen für die traditionelle Ehe zwischen Männern und Frauen als auch für die gleichgeschlechtlicher Paare.