Kirchenrat/Gemeindevertretung

Der Kirchenrat
 
Der Kirchenrat leitet
  • ihm untersteht die geistliche Leitung der Gemeinde.
  • er ist verantwortlich für die rechtliche und wirtschaftliche Vertretung der Gemeinde.
  • er entscheidet über die Verwendung der Gelder.
  • der Kirchenrat ist verantwortlich für die Gemeindewahlen und führt sie durch.
  • der Kirchenrat kümmert sich um die Wiederbesetzung der Pfarrstelle.
Der Kirchenrat gestaltet
  • der Kirchenrat ist verantwortlich für die Gottesdienste, z. B wann und wie sie stattfinden
  • der Kirchenrat verantwortet Inhalt und Form des Konfirmandenunterrichtes
  • gemeinsam mit dem Pastor/der Pastorin entwickelt der Kirchenrat neue Ideen für das Gemeindeleben
  • der Kirchenrat gibt den Gemeindegruß heraus
Die genaue Beschreibung zum Kirchenrat ergibt sich
aus der Kirchenverfassung, Teil II, Abschnitt 2 
 
Unser Kirchenrat trifft sich jeden Monat und bei Bedarf.
 
 
Die Gemeindevertretung
In Gemeinden ab 1.000 Mitgliedern wird in der Regel zusätzlich zum Kirchenrat eine Gemeindevertretung gewählt.
Unsere Gemeindevertretung besteht aus 12 Mitgliedern.
 
Die Gemeindevertretung unterstützt den Kirchenrat
  • bei der Feststellung des Haushaltsplans und der Abnahme der Jahresrechnung
  • in Angelegenheiten, die die Finanzen, die Immobilien oder die Grundstücke der Gemeinde betreffen
  • bei der Wahl der Abgeordneten zur Synode in den Synodalverband
  • bei der Berufung oder Nachwahl von Personen in den Kirchenrat oder die Gemeindevertretung
  • in allen Belangen, in denen der Kirchenrat sie um Unterstützung bittet

Die genaue Beschreibung zur Gemeindevertretung ergibt sich aus der Kirchenverfassung, Teil II, Abschnitt 3

VGO
Die Vereinigten Gemeinde Organe (VGO) sind Kirchenrat und Gemeindevertretung zusammen 
 
Unsere VGO trifft sich ca. 2-3 mal im Jahr